Sonderpädagogische Grundversorgung (SGV)
Die Martin-Luther-King-Schule ist als Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen und als Förderzentrum für die schulische Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zuständig. Eine Säule der sonderpädagogischen Förderung unter dem Dach des Förderzentrums ist die Sonderpädagogische Grundversorgung in den Grundschulen. Grundschulen erhalten im Grundansatz zwei Förderschullehrerstunden pro Klasse pro Woche. Die Arbeitsschwerpunkte liegen im Bereich der Früherkennung und Prävention sowie in der Unterstützung und Förderung von Kindern mit festgestelltem Unterstützungsbedarf. Durch die SGV wird u.a. eine wohnortnahe Förderung möglich. Eine Überweisung auf die Förderschule von Kindern Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist in den meisten Fällen nicht mehr erforderlich. In Kooperation mit den Lehrkräften der Grundschule werden Förderpläne für die jeweiligen Kinder erstellt und die Hilfen individuell abgesprochen und geplant.
Schulen mit sonderpädagogischer Grundversorgung
- Astrid-Lindgren-Schule
- Adolf-Reichwein-Schule
- Albanischule
- Bonifatiusschule I
- Brüder-Grimm-Schule
- Egelsbergschule
- Erich-Kästner-Schule
- Godehardschule
- Hagenbergschule
- Hainbundschule
- Hennebergschule
- Hermann-Nohl-Schule
- Hölty-Schule
- Janusz-Korczak-Schule Nikolausberg
- Leinebergschule
- Lohbergschule
- Mittelbergschule Hetjershausen
- Regenbogenschule Elliehausen
- Wilhelm-Busch-Schule
- Wilhelm-Henneberg-Schule
- Grundschule Herberhausen
- Grundschule Adelebsen
- Grundschule Bovenden
- Grundschule Bremke
- Grundschule Diemarden
- Grundschule Dramfeld
- Grundschule Dransfeld
- Grundschule Eddigehausen
- Grundschule Friedland
- Grundschule Groß Lengden
- Grundschule Groß Schneen
- Grundschule Herberhausen
- Grundschule Kerstlingerode
- Grundschule Lenglern
- Grundschule Reyershausen
- Grundschule Reinhausen
- Grundschule Rosdorf
- Grundschule Scheden
- Grundschule Waake